Der Landesbetrieb ForstBW verpachtet im Bereich der nachfolgend genannten Landkreise zum 1. April 2012 insgesamt voraussichtlich 26 Jagdbezirke (voraussichtliche Zahl je Landkreis in Klammern):
Außenstelle:Landkreis: | FreiburgBreisgau-Hochschwarzwald (1)
Calw (3) Emmendingen (2) Enzkreis (1) Freudenstadt (1) Karlsruhe Land (1) Konstanz (2) Lörrach (1) Pforzheim Stadt (2) Schwarzwald-Baar (1)
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TübingenAlb-Donau-Kreis (1)
Heidenheim (2) Hohenlohe (3) Ostalbkreis (2) Ravensburg (1) Schwäbisch Hall (2)
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Pachtinteressenten, die ihren Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg haben und die zum 01.04.2012 nicht schon Eigenjagdbesitzer, Jagdpächter, Mitpächter, Unterpächter oder Inhaber eines entgeltlichen Jagderlaubnisscheines sind, können sich um einen der ausgeschriebenen Jagdbezirke einmal bewerben (Mehrfachbewerbungen sind ungültig!). Der Bewerber muß die Voraussetzungen des § 11 Abs. 5 Bundesjagdgesetz erfüllen, d.h. er muß zu Beginn der Pachtperiode (01.04.2012) einen gültigen Jagdschein besitzen und zu diesem Zeitpunkt einen solchen schon während dreier voller Jahre (3 mal 365 Tage) in Deutschland besessen haben.
Aktive Bedienstete des Landesbetriebes ForstBW sind von der Verpachtung ausgeschlossen.
Die besonderen Pachtbedingungen mit einer Aufstellung der zur Verpachtung kommenden Jagdbezirke sowie ein Bewerbungsbogen können ab 19.11.2011 gegen Einsendung eines adressierten und mit Euro 0,90 frankierten Rückumschlages (Kompaktbrief) beim
Landesbetrieb ForstBW
Regierungspräsidium Freiburg, Abt. 8, Forstdirektion
z. Hd. Herrn Scheufler
„Jagdverlosung“
Bertoldstr. 43 in 79098 Freiburg
angefordert werden oder über den Link: http://www.forstbw.de/landesbetrieb-forstbw/produktedienstleistungen/jagenfischen/jagdverpachtung
aufgerufen und ausgedruckt werden.
! Achtung !
Anforderungen ohne ausreichend frankierten Rückumschlag können nicht berücksichtigt werden!
Die Vergabe der Jagdpacht erfolgt am 26. Januar 2012 beim Regierungspräsidium Freiburg , Abt. 8, Forstdirektion unter Aufsicht des Justitiars der Betriebsleitung, Außenstelle Freiburg, durch das Los.
Je ein Vertreter des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg e.V. und des Ökologischen Jagdvereins Baden-Württemberg e.V. werden zu diesem Termin ebenfalls eingeladen. Eine Teilnahme des einzelnen Bewerbers an der Verlosung ist wegen der zu erwartenden Vielzahl von Bewerbungen jedoch nicht möglich.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Bewerbung ist dem Regierungspräsidium Freiburg, Abt. 8, Forstdirektion (Adresse siehe oben!) zuzusenden und muss bei dieser bis spätestens Montag, 09. Januar 2012
(Posteingangsstempel des Regierungspräsidiums) vorliegen.
Bei Rücktritt eines in der Verlosung erfolgreichen Bewerbers wird ein Bearbeitungsentgelt im Sinne eines Stornoentgeltes in Höhe von 75 € erhoben.
Verspätet eingegangene Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Landesbetrieb ForstBW Regierungspräsidium Freiburg, Abt. 8, Forstdirektion