Angefressen: Der Wald

Seit Jahrzehnten befasst sich der ORH mit diesem Thema. Die Verbiss-belastung durch Wild in den Wäldern ist nach wie vor untragbar hoch. Das verletzt den gesetzlichen Grundsatz „Wald vor Wild“. Das Landwirt-schaftsministerium muss endlich eingreifen. Der Vollzug wird durch die unterschiedlichen Zuständigkeiten erschwert: Die Forstbehörden sind für den Wald zuständig und erstellen sog. „Verbissgutachten“ und darauf aufbauend Abschussempfehlungen. Die Jagdbehörden stellen Abschusspläne auf, kontrollieren aber nicht konsequent, ob diese auch eingehalten werden. Der ORH fordert durch eine Gesetzesänderung die Zuständigkeiten einheitlich auf die Forstbehörden zu übertragen

Aus Pressezusammenfassung zum Jahresbericht 2009 des ORH-Bayern

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