Bekämpfung der Klassischen Schweinepest

Aktuelle Bedrohung durch die Klassische Schweinepest
Aufgrund aktueller Schweinepestausbrüche bei Wildschweinen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz warnt das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die hessischen Landwirte vor der Gefahr eines folgenschweren Seuchengeschehens. Über eine Ausbreitung des Erregers innerhalb der Schwarzwildpopulation sind insbesondere die in den betroffenen Ländern angesiedelten Schweinehaltungsbetriebe einer akuten Gefährdung ausgesetzt. Von der Klassischen Schweinepest bei Wildschweinen betroffen sind derzeit Teile von Nordrhein-Westfalen.

Die Erfahrungen in Bundesländern, die von der Schweinepest bei Wildschweinen betroffen sind, haben gezeigt, dass es von elementarer Wichtigkeit ist, die Schwarzwildbestände bereits vor Eintritt eines Seuchenfalles drastisch zu reduzieren. Insbesondere im Jungtierbereich sind starke Eingriffe notwendig, da diese Altersklasse zu den Hauptüberträgern der Schweinepest gehört.

Obwohl sich das Seuchengeschehen bis jetzt noch auf ein eng umschriebenes Gebiet in Nordrhein-Westfalen beschränkt, hat das HMUELV per Erlass eine verstärkte Überwachung der Schwarzwildpopulation im Grenzgebiet zu Rheinland Pfalz und Nordrhein Westfalen angeordnet. Betroffen sind die Landkreise Limburg-Weilburg, Lahn-Dill-Kreis, Hochtaunuskreis und Rheingau-Taunus-Kreis sowie Teile der Kreise Waldeck-Frankenberg, Marburg-Biedenkopf, Gießen, Wetteraukreis, Main-Taunus-Kreis und die Stadt Wiesbaden.

In diesen Gebieten wird zukünftig eine verstärkte Untersuchung der erlegten Wildschweine auf Schweinepest erfolgen, um eine möglichst frühzeitiges Erkennen der Seuche in der Schwarzwildpopulation zu ermöglichen.

Um dem Risiko einer Seucheneinschleppung entgegenzuwirken, muss seitens der landwirtschaftlichen Betriebe in Hessen ein Höchstmaß an Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden. Darunter fallen unter anderem die Beschränkung des Personenverkehrs, die Durchführung von Desinfektionsmaßnahmen an den Stalleingängen, die Bereitstellung betriebseigener Stallkleidung (für Tierarzt, Zuchtwart, Betriebsberater etc.) sowie die konsequente Bekämpfung von Schadnagern. Außerdem sind Futtermittel und Einstreu für Wildschweine unzugänglich zu lagern.

Ein Übergreifen der Seuche auf Hausschweinebestände hätte katastrophale Folgen für die betroffenen Landwirte durch Tötung der Bestände und Sperrmaßnahmen in den betroffenen Landkreisen. Es drohen darüber hinaus umfangreiche Handelrestriktionen der Europäischen Union, die nicht nur für die betroffenen Gebiete sondern für ganz Deutschland weitreichende wirtschaftliche Konsequenzen haben. Der Handel mit lebenden Schweinen und Schweinefleisch wird in diesen Fällen drastisch eingeschränkt. Die volkswirtschaftlichen Schäden, die durch die Schweinepest entstehen, gehen in die Millionen. Es müssen daher alle nach dem Jagdrecht in Betracht kommenden Möglichkeiten zur Bestandsreduzierung des Schwarzwildes genutzt werden, um ein Übergreifen der Seuche auf Hausschweinebestände zu verhindern.

Die erforderlichen Schutzmaßnahmen sollen im Rahmen von Informationsveranstaltungen für Schweinehalter und Jagdrevierinhaber in den betroffenen Landkreisen erläutert werden.

  • Freitag20.02.200919.30 Uhr Weilburg-Odersbach Dorfgemeinschaftshaus Limburg-Weilburg
  • Freitag 27.02.2009 19.30 Uhr Stadthalle Idstein Rheingau-Taunus-Kreis Wiesbaden
  • Freitag 06.03.2009 19.30 Konferenzhalle Herborn Lahn-Dill-Kreis
  • Sonntag 08.03.2009 10.00 Uhr Bürgerhaus Langgöns Gießen Wetteraukreis

  • Sonntag 15.03.2009 10.00 Uhr Hinterlandhalle Dautphetal-Friedensdorf Waldeck-FrankenbergMarburg-Biedenkopf
  • Sonntag 15.03.2009 15.00 Uhr Bürgerhalle Kirdorf Main-Taunus-Kreis Hochtaunuskreis
  • Alle Schweinehalter und Jagdberechtigten sind aufgerufen, die für ihren Landkreis vorgesehene Veranstaltung zu besuchen und sich über die notwendigen Maßnahmen zu informieren.
    gez. Dr. Thomas Fröhlich
    Hess. Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

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