Ausbruch der Schweinepest im Rheinisch-Bergischen Kreis

Vorsichtsmaßnahmen nun auch im rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreis

Rhein-Sieg-Kreis (kl) – Im Rheinisch-Bergischen Kreis ist ein Fall von Schweinepest aufgetreten. Bei der Untersuchung eines Wildschweins, das in Rösrath krank aufgefunden wurde, ist jetzt der Erreger festgestellt worden Das teilt das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises mit. Die Schweinpest ist eine Tierseuche und nicht auf den Menschen übertragbar.

Ein Teil des angrenzenden Rhein-Sieg-Kreises wird damit zum „Gefährdeten Bezirk“ für den eine Tierseuchen Allgemeinverfügung erlassen wurde. Der gefährdete Bezirk wird nördlich begrenzt durch die Kreisgrenze zum Rheinisch-Bergischen-Kreis von der A 59 bis Much-Springen, westlich durch die A 59 ab der Kreisgrenze zum Rheinisch-Bergischen-Kreis bis zum Autobahndreieck Sankt Augustin, südlich durch die A 560 vom Autobahndreieck Sankt Augustin bis Anschlussstelle Hennef-Ost, südöstlich folgend der B 478 bis Ruppichteroth-Bröleck, ab Bröleck der L 224 folgend bis Much-Wohlfahrt, östlich von Much-Wohlfahrt über Much der L 312 folgend bis Much-Springen.

Die Wildschweinepest ist zwar für den Menschen ungefährlich, sie stellt aber für die Hausschweinebestände ein ständiges Infektionsrisiko dar. Jeglicher Kontakt zwischen Haus- und Wildschweinen muss daher vermieden werden. Das Virus überträgt sich nicht nur von Tier zu Tier, sondern auch über indirekte Wege. So kann der Erreger beispielsweise durch verunreinigte Kleidung oder Schuhe in einen Schweinebestand eingeschleppt werden. Insofern stellen auch Waldspaziergänge von Personen mit einem landwirtschaftlichen Bezug ein Infektionsrisiko dar.

Alle Schweinehalter im gefährdeten Bezirk werden ausdrücklich aufgefordert, auf strengste Hygienemaßnahmen zu achten und den Personenzugang zu ihren Tieren auf das notwendigste einzuschränken. In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass jeder Schweinehalter, also auch die Halter von „Hobbytieren“ wie Minipigs und Hängebauchschweinen, verpflichtet ist, seine Tiere beim Veterinäramt zu melden.

In dem rund 250 Quadratkilometer großen gefährdeten Bezirk des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises sind 24 Betriebe mit rund 500 Schweinen von der Verfügung betroffen, darunter ein größerer Betrieb mit etwa 418 Tieren.

In einem Schreiben vom heutigen Tage hat das Kreisveterinäramt in Siegburg zudem die Jagdinhaber von Troisdorf, Lohmar und Neunkirchen-Seelscheid auf den Ausbruch der Tierseuche hingewiesen und erste Maßnahmen empfohlen.

„Wir raten den Jägern dringend, das Schwarzwild intensiver zu jagen, um eine Ausbreitung des Erregers in den Rhein-Sieg-Kreis zu verhindern“, erläutert Kreisveterinär Dr. Hanns von den Driesch. Ebenso sind Hygienemaßnahmen beim Jagbetrieb besonders streng einzuhalten, weil die hochgradig infektiösen Erreger mögliche neue Infektionsherde sind. Alle Tierkörperteile von erlegtem Wild sind zu sammeln und Aufbrüche (Innereien) unschädlich zu beseitigen.

Bereits seit 2002 ist der an den linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis angrenzende Kreis Euskirchen von der Schweinepest betroffen. Für die Jagdinhaber in Rheinbach und Meckenheim gelten seither dieselben Vorsichtsmaßnahmen wie nun auch rechtsrheinisch. Im Rhein-Sieg-Kreis selber wurde die Schweinepest zuletzt 2005 nachgewiesen.

Für Fragen steht das Kreisveterinäramt unter den Rufnummern 02241/ 13 2603 und 02241/ 13 2610 zur Verfügung.

Kontaktdaten:
Rhein-Sieg-Kreis
Pressestelle
Tel. (02241) 13 – 2966 / -2967 / -2219
E-Mail: pressestelle@rhein-sieg-kreis.de

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Eine Antwort auf Ausbruch der Schweinepest im Rheinisch-Bergischen Kreis

  1. admin sagt:

    Nun ist das passiert, wovor der ÖJV immer gewarnt hat. Trotz der hohen Schwarzwildvorkommen gab es immer noch Restriktionen in der Freigabe seitens der Jagdbehörden und Jagdpächter in Nordrhein-Westfalen zur Bejagung des Schwarzwildes (Jagdzeiten, Gewichtsbeschränkungen….). Es ist zu befürchten, dass aufgrund der hohen Schwarzwilddichte und der anstehenden Rauschzeit das Virus schnell verbreitet wird.

    Thomas Boschen

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