Bleifrei Jagen bei Wald und Holz NRW

Einsatz von bleifreier Munition in der Verwaltungsjagd
Wald und Holz NRW kündigt an, ab dem Jagdjahr 2013/2014 und mit
dem Stichtag 1. April 2013 die ausschließliche Verwendung bleifreier
Jagdmunition im Staatswald NRW verbindlich einzuführen.
Vier Prozent der bejagbaren Fläche Nordrhein-Westfalens gehören
zur Verwaltungsjagd von Wald und Holz NRW. Verbraucher- und
Umweltschutz stehen bei der Verwendung bleifreier Jagdmunition
im Vordergrund.
Private Jägerinnen und Jäger, die bei Wald und Holz NRW jagen,
sowie der Landesjagdverband NRW wurden bereits im Vorfeld informiert.

Mit dieser Maßnahme will Wald und Holz NRW den Eintrag von Schadstoffen
in die Umwelt weiter minimieren. Im Vordergrund steht dabei der
Verbraucherschutz. Das Bundesinstitut für Risikoforschung (BfR) ordnet
Wildfleisch zu den am stärksten mit Blei belasteten Lebensmitteln ein.
Eine wesentliche Ursache ist die Jagd mit Bleimunition. Wald und Holz
NRW setzt sich konsequent dafür ein, dass das Lebensmittel „Wild“
höchsten Standards entspricht sowohl in Hinblick auf eine tierschutzgerechte
Erlegung der Wildtiere als auch hinsichtlich gesundheitlicher Nebenwirkungen
durch Geschossreste im zu verwertenden Wildkörper für
Verbraucherinnen und Verbraucher.
Darüber hinaus werden andere Wildtiere, zum Beispiel Greifvögel, durch
die Aufnahme von Bleirückständen in der Nahrungskette nachweislich
geschädigt.

Nachdem in einer Untersuchungsreihe der Deutschen Versuchs- und
Prüfanstalt für Jagd- und Sportwaffen (DEVA /Kneubühl) festgestellt
wurde, dass hinsichtlich des Abprallverhaltens keine signifikanten Unterschiede
zwischen bleihaltigen und bleifreien Geschossen vorhanden
sind, sieht Wald und Holz NRW keine sicherheitstechnischen Hinderungsgründe
für den praktischen Jagdgebrauch.
Allerdings müssen die Zulassungen mancher Übungsschießstände in
Hinblick auf die Verwendung bleifreier Geschosse aktualisiert werden.
Bei der Auswahl der für die jeweiligen Revierverhältnisse geeigneten
Jagdmunition können Jägerinnen und Jäger sich im Fachhandel sachkundig
beraten lassen.
Letztlich ist für die tierschutzgerechte, „weidgerechte“ Erlegung des Wildes
immer an erster Stelle die Schießfertigkeit der Jägerinnen und Jäger
maßgebend.
Um diese zu fördern hat Wald und Holz NRW bereits vor zwei Jahren
einen jährlichen Schießnachweis für alle eingeführt, die an Waldschutzjagden
im Staatswald teilnehmen wollen.
Wald und Holz NRW wird mit diesen Maßnahmen seiner Rolle als Referenzbetrieb
für eine ökonomisch, ökologisch und sozioökonomisch vorbildliche
Waldbewirtschaftung gerecht.

Weitere Informationen unter:
http://www.wald-und-holz.nrw.de/wald-nutzen-foerdernschuetzen/
jagd/jagen-im-staatswald.html
www.bfr.bund.de/cm/343/bleibelastung-von-wildbret-durch-verwendungvon-
bleimunition-bei-der-jagd.pdf
http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Landwirtschaft/Wald-
Jagd/Jagd/BleifreieJagdgeschosse.html

 

 

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